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Sonderklausel für die Schwimmkurse während der Corona Pandemie.

1.  Die Anmeldung für die Schwimmkurse sind nur mit der Akzeptierung Sonderklausel der       Corona Pandemie zulässig. 

2.   Die Hygiene-Bedingungen des Badbetreibers sind einzuhalten und zu akzeptieren.

3.  Sollte es zu einer wiederholten Schließung wegen der Corona Pandemie kommen werden keine        Kursgebühren zurück erstattet.